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Nutzungsdauer von Mietobjekten
Nutzungsdauer von Mietobjekten (§ 16 Abs. 1 EStG)
Die Beweislast für eine kürzere Nutzungsdauer als 67 Jahre trifft den StPfl. Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab. Eine kürzere Nutzungsdauer kommt bei einem schlechten Bauzustand, schlechter Bauausführung oder besonderen statischen Problemen in Frage. Ein Gutachten, in dem die Restnutzungsdauer mit 35 Jahren angesetzt wird, ohne dies zu begründen, ist für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer nicht geeignet. ()