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Geldbeträge bei Agenturgeschäften
Geldbeträge bei Agenturgeschäften (§ 4 Abs. 1 EStG)
Die aus Agenturgeschäften vereinnahmten Geldbeträge sind auch bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgabe zu erfassen. Verwendet der Unternehmer diese in fremdem Eigentum stehenden Geldbeträge zunächst für private Zwecke und nimmt er dann Darlehen auf, mit denen er die Geldbeträge ersetzt, entnimmt er keine Betriebseinnahmen und finanziert auch keine Betriebsausgaben. (BFH , III R5/03 in BB 2005, S 479)