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Liebhaberei bei Beteiligungserwerb
Liebhaberei bei Beteiligungserwerb (§ 2, § 27 EStG)
Wird eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft fremdfinanziert erworben, dann können die Zinsen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nur geltend gemacht werden, wenn keine Liebhaberei vorliegt. Hat die Gesellschaft seit dem Erwerb der Beteiligung im Jahr 1982 keine Ausschüttungen vorgenommen, dann kann die Behörde Liebhaberei unterstellen. ()