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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite T 61

Veranlagungen mit Guthaben dauern doch länger

Bei Abweichungen muss das Finanzamt überprüfen

Gerhard Kohler

Leider stimmt es, dass Veranlagungen mit Nachzahlungen schneller erledigt werden als Veranlagungen mit einem Guthaben. Dies gilt auch für Voranmeldungen mit Guthaben (siehe Leserbrief Fellner in SWK-Heft 9/2005, Seite T 50). Auch wenn dies offiziell immer wieder verneint wird (siehe zuletzt Replik von Weninger in ), ergibt sich bei automatisierter Übermittlung der Steuererklärungen eine Verzögerung, wenn gegenüber der Vorauszahlung eine geringere Steuervorschreibung entstehen würde oder das Guthaben aus der Voranmeldung einen bestimmten Betrag übersteigt. Denn dann muss händisch kontrolliert werden und das dauert auf jeden Fall länger.

1. Einkommensteuer geringer als Vorauszahlungen

Ergibt sich aus der übermittelten Einkommensteuererklärung eine geringere Einkommensteuer gegenüber der Vorauszahlung, ist die Steuererklärung auf Grund eines vom Computer ausgeworfenen Prüffalles vom Finanzamt zu überprüfen. Wenn Sie Pech haben und Ihre Steuernummer ist bei einem in Umstrukturierung befindlichen Finanzamt, dann dauert es noch länger. Denn durch die Teambildung tritt mit Sicherheit ein Wechsel des zuständigen Sachbearbeiters ein, was natürlich zu einer verzöge...

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