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USt-Schuld kraft Rechnung
• Wurde eine Leistung (gegenständlich die Vermietung von Müllcontainern und Müllpressen) nicht ausgeführt und wurde dennoch darüber Rechnung gelegt, wird die Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1972 geschuldet, ohne dass (im Anwendungsbereich des UStG 1972) in Missbrauchsfällen eine Berichtigung der Rechnung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts in sinngemäßer Anwendung der Bestimmung des § 16 Abs. 1 UStG 1972 vorgenommen werden kann. - (§ 11 Abs. 14 UStG 1972), (Abweisung)
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