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SWK 20, 15. Juli 2005, Seite R 51

Land- und Forstwirtschaft: Gewinnermittlung

Die gem. § 1 Abs. 1 der VO BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft sich ergebende Gewinnsumme ist um die vereinnahmten Pachtzinse zu erhöhen und u. a. um die "Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen des Steuerpflichtigen" sowie um die bezahlten Pachtzinsen und Schuldzinsen zu vermindern. Die Wortfolge "des Steuerpflichtigen" bezieht sich nicht nur auf die Sozialversicherungsbeiträge sondern auch auf die Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen. - (§ 13 Abs. 1 PauschalierungsVO, BGBl. II Nr. 430/1997), (Abweisung), (Präsidentenbeschwerde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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