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VfGH: Exekution/Rechtsanwaltstarif
• Exekution, Rechtsanwaltstarif: Gleichheitswidrigkeit des § 74 Abs. 1 letzter Satz EO wegen unsachlicher Privilegierung des betreibenden Gläubigers bei Forderungen über ATS 52.000,-; Aufhebung der Wortfolge "während der gesamten mit der Ausführung der Geschäfte verbrachten Zeit" in TP 7 Abs. 1 RATG, weil die Honorierung der Wegzeit in jedem Fall in gleicher Höhe wie die Zeit der Vornahme des eigentlichen Geschäfts unsachlich ist. - (§ 74 Abs. 1 letzter Satz EO; TP 7 Abs. 1 RATG)
( G 198 bis 200/01)