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Die Gründung einer Tochterstiftung
Kein Anwendungsfall für den Nacherhebungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG
Aufgrund von Umständen, die bei der Gründung einer Privatstiftung noch nicht absehbar waren oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, kann es im Nachhinein sinnvoll sein, das Vermögen einer Privatstiftung auf zwei oder mehrere Privatstiftungen, die in der Folge ihren jeweils eigenen, voneinander abweichenden Stiftungszweck verfolgen, aufzuteilen. Beispielhaft sei hier nur die Auseinanderentwicklung der Interessenslage innerhalb der Stifterfamilie angeführt. Diese Aufteilung des Stiftungsvermögens kann durch Gründung einer oder mehrerer "Tochterstiftungen" erfolgen.Nachfolgend werden die steuerlichen Konsequenzen der Gründung einer Tochterstiftung untersucht.
Bei der Gründung einer Tochterstiftung wendet die ursprüngliche Privatstiftung einen Teil ihres Vermögens der neu gegründeten Privatstiftung zu. Die ursprüngliche Privatstiftung tritt dabei selbst als Stifterin auf. Es liegen somit Zuwendungen einer Privatstiftung vor, die in die spezielle Form eines Stiftungsaktes gekleidet sind. Es wird daher zuerst die steuerliche Behandlung von Zuwendungen einer Privatstiftung im Allgemeinen dargestellt. Daran anschließend wird untersucht, ob sich aus der speziellen Form der Zuwendung, d...