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SWK 25, 1. September 2005, Seite R 61
Gerichtsgebühren
• Nach ständiger hg. Rechtsprechung knüpft die Gerichtsgebührenpflicht an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung (durch den Kostenbeamten!) zu gewährleisten. - (§ 1 GGG), (Abweisung)
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