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Kanalbeitrag Kärnten
• Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, Überschüsse aus dem Betrieb der "Altkanalanlage" bei Berechnung des Beitragssatzes des Kanal-Nachtragsbeitrages zu berücksichtigen. - (§ 14 Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz), (Abweisung)
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