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AgB: Bürgschaften
• Handelt es sich um Zahlungen aus Anlass eingegangener Bürgschaften, so muss nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Zwangsläufigkeit schon für den Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaftsverpflichtungen gegeben sein. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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