Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei: Kriterienprüfung
• Im Geltungsbereich der Liebhabereiverordnungen (BGBl. Nr. 322/1990 für die Jahre 1991 und 1992 und BGBl. Nr. 33/1993 für das Jahr 1993) ist die Beurteilungseinheit bei den Überschusseinkünften, zu denen die Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen, die einzelne Einkunftsquelle. Die anzustellende Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 der Liebhabereiverordnungen ist sohin nicht in Bezug auf das Beteiligungsunternehmen, sondern auf die Beteiligung an sich durchzuführen. - (§ 2 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
()