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Vorsteuerabzug: Voraussetzung
• Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1972 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1972 anzusehen und es fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Urkunde entgegen den Vorschriften des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1972 die Bezeichnung der Leistung und gemäß Z 4 leg. cit. den Zeitpunkt der Leistung nicht anführt. - (§ 11 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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