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SWK 25, 1. September 2005, Seite R 59
Versorgungsrente
• Der Typus der sog. Versorgungsrente wurde ausdrücklich nur für den Bereich der Betriebsübertragung gesetzlich verankert. Werden Einzelwirtschaftsgüter gegen Rente übertragen, kann daher nur entweder eine Gegenleistungs- oder eine Unterhaltsrente vorliegen. - (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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