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Aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
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Aufgriffsobliegenheit nach unwirksamen
Kündigungen Während in einem Fall fünf Monate vom OGH als ausreichend angesehen wurden, hat er in einem anderen Fall "nahezu sechs Monate" als nicht mehr fristgerecht angesehen. Die in der Praxis und teilweise auch in der Literatur anzutreffende Meinung, dass die Rechtsunwirksamkeit von Kündigungen binnen sechs Monaten geltend zu machen ist, wird von der Rechtssprechung somit nahezu bestätigt ( und , 8 ObA 25/05t, ARD 5609/9+10/2005). Haftung des Arbeitgebers für Steuerschaden Der Arbeitnehmer wurde ungerechtfertigt entlassen und bekam daher eine Nachzahlung für ca. vier Jahre (Kündigungsanfechtung eines begünstigten Behinderten). |
Der Arbeitnehmer machte geltend, dass er dadurch, dass er seine Bezüge in rechtswidriger Weise nachgezahlt bekommen habe, einen Steuerschaden erlitten habe, weil für seine Bezüge bei laufender Auszahlung weniger an Steuern zu bezahlen gewesen wären. Der Arbeitgeber hat dieses Vorbringen nicht bekämpft sondern lediglich mangelndes Verschulden geltend gemacht...