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SWK 25, 1. September 2005, Seite S 746

Die Energieabgabenvergütung ab 2002

Die geltende Rechtslage im Überblick

Peter Hager

Aufgrund der diesbezüglichen EuGH-Rechtsprechung wurde im Jahr 2004 das Energieabgabenvergütungsgesetz 1996 (EnAbgVG) mit BGBl. I Nr. 92/2004 novelliert. Durch die nunmehr 4. Novelle seit 2002 wurde das System der Energieabgabenvergütung in wesentlichen Punkten geändert:

Erweiterung der antragsberechtigten Unternehmer auf Dienstleister

Energieabgabenvergütung auch für Mineralöl, Flüssiggas und Kohle

Vergleichsrechnung beim Kürzungsbetrag

Vorausvergütung

Änderung des Eigenverbrauchs: Energie, die zur Heizung und Warmwasseraufbereitung benötigt wird, ist vergütungsfähig, wenn diese für den Betrieb eingesetzt wird.

Der folgende Beitrag stellt die Rechtslage der Energieabgabenvergütung ab dem Kalenderjahr 2002 dar.

1. Allgemeines

Auf Antrag ist die (bezahlte) Energieabgabe zu vergüten, sofern diese den Kürzungsbetrag zuzüglich des Selbstbehaltes übersteigt. Nicht vergütet wird der Eigenverbrauch und die Energieträger, die für die Lieferung von bestimmten Energieträgern bzw. für die Lieferung von Wärme verwendet werden.

Der Antrag ist bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Verg...

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