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Die Investitionszuwachsprämie - eine Maßnahme auch zur Belebung der Konjunktur bei Behörden und Gerichten?
Am Beispiel zweier aktueller Zweifelsfragen
Die Investitionszuwachsprämie ("IZP") wurde im Zusammenhang mit den Hochwasserschäden 2002 und zur Belebung der Konjunktur eingeführt,sie soll einen Anreiz für Investitionen bietenund mit Jahresende 2004 auslaufen. Die technische Umsetzung ist freilich nur mit bedingtem Erfolg geglückt. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: Erstens wurde die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der Antrag wirksam - mit Rechtsanspruch auf die Prämie - gestellt werden kann, für den insgesamt nur dreijährigen Prämienzeitraum unterschiedlich gelöst. Sie hat vor allem in Vorarlberg zu einer sehr lebhaften Diskussion geführt. Zweitens wird in der Frage, ob neu gegründete Betriebe überhaupt Anspruch auf die Prämie haben und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen, von den EStR in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Weise gelöst. Zu diesem Befund ist nicht nur das überwiegende Schrifttum gelangt, sondern jüngst auch der UFS.
I. Zeitpunkt der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie für 2002
1. Nach der Stammfassung des § 108e Abs. 4 (Paragraphen ohne Gesetzesangabe sind solche des EStG 1988) war der ESt-Erklärung ein Verzeichnis der IZP anzuschließen, das als eigene Abgabenerklärung gilt (§ 108e Abs. 4 Satz 1 und ...