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Kriterienprüfung zur Liebhabereibeurteilung einer Schmuck- und Nähboutique
Ist das Vorliegen einer Einkunftsquelle bei einer Schmuck- und Nähboutique wegen laufender Jahresverluste zweifelhaft, so hat das Finanzamt für die Liebhabereibeurteilung eine Kriterienprüfung (§ 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung) durchzuführen und zu diesem Zweck Ermittlungen darüber anzustellen bzw. Feststellungen dazu zu treffen, ob die bisherige Betätigung wirtschaftlich sinnvoll war und der Stpfl. sich - allenfalls nach Setzen von strukturverbessernden Maßnahmen - überhaupt noch Hoffnungen auf zukünftige Gewinne machen durfte, ob und welche Maßnahmen er zur Verbesserung seiner Situation im Lauf der Jahre gesetzt hat, ob diese rechtzeitig, sinnvoll und ausreichend waren, ob im konkreten Fall persönliche Motive für das Dulden von Verlusten, insbesondere die sonst steuerlich nicht abzugsfähige Versorgung der Ehepartnerin oder die Erhaltung einer Beschäftigung bzw. Existenzgrundlage für diese, ausschlaggebend sind und ob - unter Zugrundelegung dieser Feststellungen - die Betätigung allenfalls noch in den ersten Jahren des Streitzeitraums als Einkunftsquelle, in späteren Jahren des Streitzeitraumes aber - weil noch immer nicht eingestellt, obwohl bereits deutlich erkennbar ist, dass sie niemals erfolgbringend sein k...