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LuF: Änderung der Pauschalierungsverordnung geplant
Zum Entwurf der LuF PauschVO 2006
Nach einer geplanten neuen Durchschnittssatzverordnung für die Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft sind ab 2006 erhebliche Änderungen zur aktuellen LuF PauschVO 2001 vorgesehen.
Überschreiten der Einheitswertgrenze
Nach dem Entwurf soll bei Überschreiten der Einheitswertgrenze von 65.500 Euro am 31. Dezember bereits im Folgejahr (also ab dem nächsten Tag) der Gewinn mittels Teilpauschalierung ermittelt werden (§ 1 Abs. 3 des Entwurfes). In der derzeitigen Verordnung wird nur auf § 125 Abs. 3 und Abs. 4 BAO verwiesen, wonach der Steuerpflichtige noch weitere zwei Jahre vollpauschaliert bleibt. Mit dem Wegfall des Verweises auf § 125 Abs. 4 BAO wird neben der Übergangsfrist auch die Möglichkeit des Finanzamtes beseitigt, die Verpflichtung zur Anwendung der Teilpauschalierung aufzuheben, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass die Einheitswertgrenze nur vorübergehend und auf Grund besonderer Umstände überschritten wurde.
Problematisch ist die Festsetzung des Stichtags am 31. Dezember. Erstens erfolgt die Einheitswertfeststellung nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres. Zweitens könnte im Fall von unterjährigen Änderungen des Einheitswertes erst im Laufe des folgenden Jahres festgestellt werden, d...