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SWK 15, 20. Mai 2005, Seite R 38

EuGH: Vorsteuerabzug/ Zeitpunkt

Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt des Vorliegens einer Rechnung

Urteilstenor des EuGH:

Für den Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 2 lit. a der 6. MwSt-RL ist Art. 18 Abs. 2 UAbs. 1 der 6. MwSt-RL dahin auszulegen, dass das Vorsteuerabzugsrecht für den Erklärungszeitraum auszuüben ist, in dem die beiden nach dieser Bestimmung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt wurde und dass der Steuerpflichtige die Rechnung oder das Dokument besitzt, das nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann.

( Terra Baubedarf-Handels GmbH, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)

Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die Frage, ob der deutschen Terra Baubedarf-Handels GmbH für im Laufe des Jahres 1999 bezogene Dienstleistungen bereits im Jahr 1999 das Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, wenn die entsprechenden Rechnungen zwar bereits 1999 ausgestellt wurden, der Terra Baubedarf-Handels GmbH als Leistungsempfängerin jedoch erst im Jahr 2000 zugegangen waren. Auch nach österreichischer Auffass...

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