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SWK 15, 20. Mai 2005, Seite R 38

EuGH: Vorsteuerabzug

Mehrwertsteuer: Vorsteuerabzug bei ausschließlich nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätzen

Urteilstenor des EuGH:

Eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft ist zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt, wenn entsprechend ihrem Gesellschaftszweck ihr einziger Ausgangsumsatz die Übertragung der bezogenen Leistungen mittels eines Aktes gegen Entgelt an die Kapitalgesellschaft nach deren Gründung war und wenn, weil der betreffende Mitgliedstaat von der in den Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der 6. MwSt-RL vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Übertragung des Gesamtvermögens so behandelt wird, als ob keine Lieferung oder Dienstleistung vorliegt.

( Faxworld GbR, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)

Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf eine deutsche GesbR (Faxworld GbR), deren einziger Gesellschaftszweck es war, die Gründung der Faxworld AG vorzubereiten und entsprechend dem Gesellschaftszweck der einzige Ausgangsumsatz die Übertragung ihres gesamten Vermögens...

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