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Feststellungsbescheid: Anfechtung
• Die Anfechtung eines Steuerbescheides, welche lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen. - (§ 252 BAO), (Abweisung)
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