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SWK 15, 20. Mai 2005, Seite W 59

Wichtige Grundlagen für Geschäftsführer einer österreichischen GmbH

Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern

Christian Fritz

Neben dem nicht protokollierten Einzelunternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die beliebteste Rechtsform in Österreich. Als juristische Person muss sie durch ein Vertretungsorgan - die aus einer oder mehreren Personen bestehenden Geschäftsführung - berechtigt und verpflichtet werden. Die Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers im österreichischen Recht ist ausgesprochen komplex, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vielfach von elementarer Bedeutung.

Der folgende - auf mehrere Hefte verteilte - Beitrag will den betroffenen Geschäftsführern, aber auch Angehörigen der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe die wichtigsten Regelungen in Erinnerung bringen. Die §§-Bezeichnungen betreffen - sofern nicht etwas Gegenteiliges angeführt ist - das Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG).

I. Bestellung der Geschäftsführer

1. Allgemeines

Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 15 Abs. 1 erster Satz), bei denen es sich um physische und handlungsfähige Personen handeln muss (§ 15 Abs. 1 zweiter Satz) und im Regelfall nicht dem Aufsichtsrat angehören dürfen (§ 30e Abs. 1). Die Bestellung von juristischen Personen ist unzulässig.

I...

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