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Die Überwälzung der Getränkesteuer im Handel
Wettbewerbsanalyse: Handel gefördert, Gastronomie benachteiligt
Bei der Frage der Überwälzung der Getränkesteuer spielt die Analyse der Wettbewerbssituation eine entscheidende Rolle: Steuern können die Wettbewerbssituation der einen verschlechtern, der anderen dagegen verbessern. Das ist der Fall, wenn eine Steuer nicht wettbewerbsneutral ist, sondern die Unternehmer unterschiedlich belastet. Eine solche Wettbewerbsverzerrung ist durch die Getränkesteuer im Wettbewerb zwischen Handel und Gastronomie bewirkt worden.
1. Das Bereicherungsverbot
§ 185 Abs 3 der Wiener Abgabenordnung lautet:
"(3) Ein Rückzahlungsanspruch steht insoweit nicht zu, als die Abgabe wirtschaftlich von einem Anderen als dem Abgabepflichtigen getragen wurde. Soweit eine derart überwälzte Abgabe noch nicht entrichtet wurde, hat die Abgabenbehörde diese mit gesondertem Bescheid vorzuschreiben". (i. d. F. LGBl. Nr. 9/2000)
Die Wiener Abgabenordnung knüpft also lediglich an die Überwälzung auf andere/wirtschaftliche Tragung durch andere an. Ob ein Rückzahlungsanspruch aus einer Gemeinschaftsrechtswidrigkeit entsteht, ist somit nicht von Bedeutung. Auch § 106a des Vorarlberger Abgabenverfahrensgesetzes schließt die Rückzahlung von Abgaben insoweit aus, "als die Abgabe wirtschaftlich...