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SWK 15, 20. Mai 2005, Seite S 499

Gewinne aus der "Millionenshow" sind nicht steuerbar

Höchstrichterliche Rechtsprechung: Quiz-Sendungen, bei denen Allgemeinwissen abgefragt und belohnt wird, unterliegen nicht der Einkommensteuer

Christian Mekis

In einem Streitfall, in dem der VfGH die Prämiierung von Allgemeinwissen durch den ORF nicht als entgeltlichen Leistungsaustausch gesehen hat, hat der VwGH, an den die Beschwerde abgetreten wurde, in gleicher Weise keinen wirtschaftlichen Leistungsaustausch und damit Nichtsteuerbarkeit erkannt. Ob diese Auffassung, die auch der Fiskus vertritt, und die sich auch Autoren in Österreich und Deutschland zu eigen gemacht haben, auf die ORF-"Millionenshow" "passt", soll in nachstehender Betrachtung untersucht werden.

1. Das "Quiz 21" mit Rudolf Hornegg: Entscheidung des VwGH 182/62 vom

Vor einigen Jahrzehnten hat es im ORF eine Fragespielsendung gegebenen, bei welcher den teilnehmenden Personen Fragen aus dem Allgemeinwissen, unterteilt in Wissensgebiete, gestellt wurden, über deren Beantwortung sie nach den näheren Spielregeln Geldpreise gewinnen konnten:

Bei jeder der Sendungen sind gleichzeitig mehrere Personen an dem Frage- und Antwortspiel beteiligt gewesen; jedem der teilnehmenden Spieler wurden aus jedem Wissensgebiet Fragen gestellt, deren Schwierigkeitsgrad von jedem Spieler selbst bestimmt werden konnte.

Je nach dem Schwierigkeitsgrad der Fragen wurde dem Spieler bei richtiger Bea...

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