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SWK 15, 20. Mai 2005, Seite T 66

Marks & Spencer - Erste Erkenntnisse aus dem Schlussantrag von Generalanwalt M. Poires Maduro

In der beim EuGH anhängigen Rechtssache Marks & Spencer geht es um die Frage, inwieweit es eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit darstellt, nur eine konzerninterne Berücksichtigung von Verlusten inländischer Tochtergesellschaften im Rahmen des britischen "group relief" ("Konzernabzug") zuzulassen, dies hingegen für Verluste von in anderen EU-Staaten ansässigen Tochtergesellschaften zu versagen. Generalanwalt Maduro kommt in seinem Schlussantrag zum Ergebnis, dass eine solche Regelung nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Allerdings dürften die EU-Staaten den Verlustabzug davon abhängig machen, dass die Auslandstöchter im Land ihres Sitzes Verluste nicht auf gleiche Weise steuerlich geltend machen können. In einem Beitrag in der Mai-Ausgabe der SWI analysieren Mag. Michael Petritz und Mag. Michael Schilcher die Kernaussagen des Schlussantrages.

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