Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Beweiswürdigung
• Der VwGH darf auch eine von ihm als fehlerhaft angesehene Beweiswürdigung nur dann zum Anlass für die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides nehmen, wenn diese Fehlerhaftigkeit zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder das allgemeine menschliche Erfahrungsgut das Ausmaß einer Rechtsverletzung in der behördlichen Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage angenommen hat. - (§ 34 Abs. 1 VwGG), (Abweisung)
()