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Spenden an Fußballverein bei Politiker
Spenden an Fußballverein bei Politiker (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG)
Ein ehemaliger Finanzbeamter, der viele Jahre Bürgermeister einer burgenländischen Stadt war, setze sich öffentlich für die Sanierung eines örtlichen Fußballvereines ein. Es gelang ihm, von der Stadtgemeinde eine Subvention von fast 36.500 Euro zu bekommen. Da dieser Betrag für die Sanierung nicht ausreichte, nahm er im Hinblick auf die 2002 vorgesehenen Bürgermeisterwahlen einen weiteren Kredit von 33.500 Euro auf und folgte den Funktionären den Betrag zur Bezahlung der Spieler aus. Die Rückzahlungsraten wurden als Werbungskosten geltend gemacht. Da es sich dabei um eine freiwillige Zuwendung gehandelt hat, war diese nach § 20 Abs. 1 Z 4 EStG nicht abzugsfähig. Auch Zusagen eines Bürgermeisters können von niemandem so verstanden werden, dass er das finanzielle Überleben des Fußballvereines mit eigenen Geldmitteln sichert ().