Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Begünstigte Auslandsentsendung
Begünstigte Auslandsentsendung (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG)
Die Steuerbegünstigung stellt bei einer Personalgestellung nicht darauf ab, ob ein inländischer Arbeitgeber im Ausland eine begünstigte Anlage errichtet. Daher sind auch Gestellungen durch inländische Arbeitgeber an ausländische Anlagenerrichter steuerlich begünstigt ().