Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenbescheid: Spruch
• Aus dem Spruch eines Abgabenbescheides müssen im Sinne des § 150 Abs. 2 Stmk. LAO neben den Angaben über Art und Höhe der Abgaben selbst die Größen erkennbar sein, aus denen diese Abgaben unmittelbar abgeleitet werden. In der angeführten Bestimmung wird dabei die Bemessungsgrundlage als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert. - (§ 150 Abs. 2 Stmk. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()