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SWK 29, 10. Oktober 2005, Seite T 119

Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2005

Steuerliche Entlastung von Insolvenzen

Das BMF hat am den Entwurf eines Abgabenänderungsgesetzes 2005 zur Begutachtung verschickt. Der Entwurf sieht Änderungen in 14 Gesetzen vor, u. a. im EStG, EU-Quellensteuergesetz, KStG, UmgrStG, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, in der BAO und im FinStrG. Es handelt sich einerseits um Maßnahmen, die auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind, andererseits dient der Begutachtungsentwurf der Anpassung an geänderte Umstände sowie der Präzisierung verschiedener Abgabentatbestände im Interesse der Rechtssicherheit sowie Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Die Begutachtungsfrist endet am 19. 10. Text des Begutachtungsentwurfs samt Erläuterungen auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Steuer/NeueGesetze/Abgabennderungsgesetz2005/_start.htm

Die wichtigsten Änderungen im Überblick (aus dem allgemeinen Teil der Erläuterungen):

Einkommensteuergesetz 1988

• Die Verlustvortragsgrenze von 75 % soll für Sanierungsfälle generell nicht greifen.

Sanierungsfälle werden in § 36 neu gefasst.

• Problem der Evaluierung bei Freibeträgen für Forschung und Bildung erfordert verpflichtende Angabe in der Steuererklärung; Berichtigung bis Eintritt der Rechtskraft möglich.

• Missbrauchsausschluss bei Forschungsfreibetrag.

• Insolvenz/...

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