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Verfahren: Abrechnungsbescheid
• Das Abrechnungsbescheidverfahren dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. - (§ 216 BAO), (Abweisung)
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