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GrundsteuerbefreiungsG Stmk.
• Im Zusammenhang mit der Grundsteuerbefreiung i. S. d. Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1976, LGBl. Stmk. Nr. 40/1976 ist der Haupt- bzw. ordentliche Wohnsitz keine Voraussetzung für das Vorliegen eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes. Vielmehr sind die tatsächlichen Gegebenheiten zu betrachten und zu berücksichtigen. - (§ 1 Abs. 1 Stmk. GrStBefrG 1976), (Abweisung)
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