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SWK 11, 10. April 2005, Seite S 405

Nochmals: Ist die Finanzverwaltung mit Online-Verkehr überfordert?

Entgegnung zum Leserbrief Fellner in SWK-Heft 9/2005

Rudolf Weninger

Im Leserbrief wird an Hand eines konkreten Falles kritisiert, dass das Finanzamt die Verbuchungen der Umsatzsteuervoranmeldungen, insbesondere jener mit ausgewiesenen Überschüssen, nur sehr zögerlich durchführe.

Im Beschwerdeverfahren 99/13/0098 (Erkenntnis vom ) führt der VwGH unter anderem aus: „Im Beschwerdefall wurde mit dem Einlangen der Umsatzsteuervoranmeldung des Beschwerdeführers beim Finanzamt eine Obliegenheit der Abgabenbehörde ausgelöst, entweder den angemeldeten Überschuss als Gutschrift zu verbuchen oder im Falle bestehender Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des angemeldeten Vorsteuerüberschusses in ein Ermittlungsverfahren zur Erlassung eines Bescheides im Sinne des § 21 Abs. 3 UStG 1994 einzutreten."

Einer der Richter in diesem Verfahren war Herr Hofrat Dr. Fellner.

Aus dem in der SWK veröffentlichten Teil des Leserbriefes von Herrn Hofrat Dr. Fellner geht weder hervor, ob die Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch eingebracht worden sind, noch ob bzw. welche Ermittlungshandlungen das Finanzamt in Bezug auf die Umsatzsteuervoranmeldungen mit ausgewiesenen Überschüssen unternommen hat (eine Unwissenheit über diesen Umstand wäre dem Leserbriefschreiber bzw. dem Steuerpflichtigen natürlich ...

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