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Ausschüttung einer maltesischen International Trading Company
Ausschüttung einer maltesischen International Trading Company (§ 27 EStG)
Ist der österreichische Alleingesellschafter einer maltesischen ITC eine natürliche Person, dann ist die Gewinnausschüttung in Österreich als Sondereinkunft mit 25 % zu besteuern. Österreich ist nach den allgemein üblichen Grundsätzen zur Anrechnung einer maltesischen Quellensteuer, die von der Gewinnausschüttung erhoben wird, verpflichtet. S. K 8Wird anlässlich der Ausschüttung die 35%ige Körperschaftsteuer der ITC in Malta erhoben, dann ist dies nicht anrechnungsfähig. Denn anzurechnen sind ausländische Steuern nur dann, wenn sie die Einkunftserzielung des Gesellschafters und nicht jene der Gesellschaft betrifft (EAS 2549 in SWI 2005, 108).