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Grundstückshandel
Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Bei der Anwendung der Grundsätze der sogenannten Drei-Objekt-Grenze sind aneinander grenzende, rechtlich selbständige Mehrfamiliengrundstücke grundsätzlich jeweils gesonderte wirtschaftliche Einheiten, die auch durch Vereinigung (Zuschreibung) nicht zu einem einzigen Objekt („Häuserzeile") werden können (BFH , X R40/03 in BB 2005, 138).