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Zinsen bei Erwerb
Zinsen bei Erwerb (§ 16 EStG)
Zinsen, die der Erwerber eines zur Vermietung bestimmten Grundstückes vereinbarungsgemäß für den Zeitraum nach dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten und Gefahren bis zur später eintretenden Fälligkeit des Kaufpreises an den Veräußerer erstattet, sind als Werbungskosten sofort absetzbar und nicht als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren (BFH , IX R 32/01, in BB 2004, 2278).