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Änderungen des Einkommensteuergesetzes u. a.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage des Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das EU-Quellensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2005 und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden, beschlossen. Das Gesetz soll am im Finanzausschuss und am im Plenum des Nationalrats behandelt werden. Im Folgenden werden die beabsichtigten Änderungen kurz dargestellt.
1. Einkommensteuergesetz
1.1. Überführung von Wirtschaftsgütern (§ 6 Z 6 lit. b und c)
Die Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland und deren spätere Rücküberführung ins Inland soll nicht zu einer Mehrfachabschreibung der Wirtschaftsgüter führen können. Es soll daher der fortgeschriebene Buchwert maßgeblich sein. Dies bedeutet, dass alle Abschreibungen, die zwischenzeitlich im Inland (nach inländischem Steuerrecht) vorzunehmen gewesen wären, vom Buchwert bei Überführung bzw. Verlegung abzuziehen sind. Dies gilt für planmäßige Abschreibungen wie für außerplanmäßige Abschreibungen (Teilwertabschreibungen) gleichermaßen. Damit können im Inland genau jene Abschreibungen steuerwirksam geltend gemacht werden, die sich auf die Nutzung im Inland beziehen.