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SWK 28, 1. Oktober 2005, Seite R 68

Verdeckte Ausschüttung

Die dem rechtlichen Vorgang einer verdeckten Ausschüttung notwendig zu Grunde liegende - von der auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung der Körperschaft erfasste - Zuwendung der Gesellschaft an den Gesellschafter bedarf eines real wahrnehmbaren Geschehens, das einer rechtlichen Deutung als Zuwendungsakt durch die Gesellschaftsorgane (sei es durch ihr Handeln oder ihr Unterlassen) zugänglich ist. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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