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SWK 28, 1. Oktober 2005, Seite R 67
Gegenleistung-/Unterhaltsrente
• Werden Einzelwirtschaftsgüter gegen Rente übertragen, kann nur entweder eine Gegenleistungs- oder eine Unterhaltsrente vorliegen. Im Bereich der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern ist für weitere Rentenkategorien kein Raum. - (§ 18 EStG 1988), (Abweisung)
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