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Taxigewerbe: Beleg
• Im Taxigewerbe sind Abrechnungsbelege, die den Taxameterstand bei Übernahme und bei Rückgabe des Kraftfahrzeuges durch den Taxilenker ausweisen und auf Grund derer geprüft werden kann, ob der Fahrer dem Unternehmer die tatsächlich vereinnahmte Losung aushändigt (so genannte "Fahrerabrechnungen"), den zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belegen im Sinne des § 131 Abs. 1 Z 5 und § 132 BAO zuzurechnen. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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