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EuGH: Erbschaftssteuer / Berechnung
• Erbschaftsteuer: Beschränkungen bei Berechnung der Erbschaftssteuer gemeinschaftsrechtswidrig
Urteilstenor des EuGH:
Das Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung der Berechnung der Steuer auf den erbrechtlichen Erwerb einer im betreffenden Mitgliedstaat belegenen unbeweglichen Sache entgegen, nach der bei der Ermittlung des Wertes dieser Sache die unbedingte Verpflichtung des Inhabers des dinglichen Rechts, dieses an eine andere Person abzutreten, die wirtschaftlicher Eigentümer der genannten Sache ist, dann berücksichtigt werden kann, wenn der Inhaber des dinglichen Rechts bei seinem Tod in diesem Staat wohnte, nicht aber dann, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat wohnte.
( Barbier, Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Gerechtshof's-Hertogenbosch)
Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit betraf die Frage, ob die Nichtberücksichtigung von Übertragungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Grundstücken bei der Bemessung der Erbschaftsteuer im Lagestaat der Grundstücke anlässlich des Ablebens einer nicht im Lagestaat ansässigen Person mit den Vorgaben der Kapitalverkehrs-RL vereinbar ist. Im vorliegenden Ur...