Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2005, Seite R 25
Ausgleichsabgabe Stmk.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe besteht nur dann, wenn die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung nicht voll erfüllt werden kann. - (§ 2a Stmk. Baumschutzgesetz 1989), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()