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SWK 10, 1. April 2005, Seite R 24

Selbstbemessungsabgabe

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bewirkt die Einreichung der Erklärung betreffend eine Selbstbemessungsabgabe (hier nach der Linzer Anzeigenabgabe-Ordnung) S. R 25kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Festsetzung der Abgabe. Damit verbinden sich dieselben Rechtswirkungen wie mit einer bescheidmäßigen Festsetzung. - (§ 198 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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