Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2005, Seite R 24
Wasserversorgung Wien
• In den Fällen des § 11 Abs. 1 Z 1 KKG ist der Wasserabnehmer im Sinne des § 7 WVG abgabepflichtig. - (§ 7 Wasserversorgungsgesetz Wien), (Abweisung)
()