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SWK 7, 1. März 2005, Seite R 14

Verdeckte Ausschüttung

Für die Beurteilung eines Sachverhaltes als verdeckte Ausschüttung ist u. a. Voraussetzung, dass einem Anteilsinhaber ein Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet wird. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0216)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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