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SWK 7, 1. März 2005, Seite R 13

Bauabgabe Stmk.

Der Entfall der Vorschreibung einer Bauabgabe kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn für den Altbestand weder eine Bauabgabe entrichtet noch ein Aufschließungsbeitrag nach § 6a Stmk. BauO 1968 auch nur vorgeschrieben wurde. - (§ 15 Abs. 8 Z 1 Stmk. BauG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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