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Kanalisationsbeitrag Bgld.
• Gemäß § 2 Abs. 1 Bgld KAbgG werden die Gemeinden ermächtigt, durch Verordnung des Gemeinderates Kanalisationsbeiträge, u. a. einen Anschlussbeitrag zur Deckung der Errichtungskosten der Kanalisationsanlage zu erheben. - (§ 2 Abs. 1 Bgld. KAbgG), (Abweisung)
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