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Kein Werkvertrag mit Ehegattin
Kein Werkvertrag mit Ehegattin (§ 20 EStG)
Die Ehegattin eines bei einer Steuerberatungsfirma angestellten Bilanzbuchhalters hat von dieser Steuerberatungsfirma laufend Werkhonorare erhalten. Da die Ehegattin im Zuge der Prüfung sich geweigert hat zu demonstrieren, dass sie in der Lage ist, die EDV-Anlage zu bedienen, und keine geeigneten Abrechnungsunterlagen über die angebliche Tätigkeit vorhanden waren, konnte die Behörde davon ausgehen, dass diese Leistungen der Ehegatte erbracht hat ().