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SWK 8, 10. März 2005, Seite R 18

Neugründung: Zeitpunkt

Nach § 3 der Verordnung zum NeuFöG (VO), BGBl. II Nr. 278/1999, tritt der Betriebsinhaber erstmals nach außen werbend in Erscheinung (Zeitpunkt der Neugründung), wenn die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden. Zur Darlegung dieser Voraussetzung sieht § 4 Abs. 1 Z 2 NeuFöG ausdrücklich vor, dass im Antrag der Kalendermonat der Neugründung angegeben werden muss. Der Gesetzgeber hat also allein auf ganz bestimmte, nach außen in Erscheinung tretende Vorgänge (Anbieten der für den Betrieb typischen Leistungen am Markt) abgestellt. - (§ 4 Abs. 1 Z 2 NeuFöG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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